11.11.2010: weitere Publikationen
Kurzumtriebsplantagen nicht im Wald
Les plantations de taillis à courte rotation hors des forêts
Bundesamt für Naturschutz BfN
Das deutsche Bundesamt für Naturschutz BfN hat ein neues Positionspapier mit dem Titel «Energieholzanbau auf landwirtschaftlichen Flächen – Auswirkungen von Kurzumtriebsplantagen auf Naturhaushalt, Landschaftsbild und biologische Vielfalt» herausgegeben.
L’Office national allemand pour la protection de la nature (BfN) a publié une nouvelle prise de position portant le titre „Culture de bois énergie sur les surfaces agricoles – effets des taillis à courte rotation sur l’équilibre naturel, le paysage et la diversité biologique“.
Die zunehmende Nachfrage nach Holz verstärkt den Nutzungsdruck auf die Wälder und führt zur Anlage von immer mehr Kurzumtriebsplantagen (KUP). «Der steigende Holzbedarf für die stoffliche und energetische Nutzung darf aber nicht auf Kosten der Biodiversität gehen», sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel anlässlich des am «Tag des Waldes» vorgestellten neuen BfN-Positionspapiers. «Auch Kurzumtriebsplantagen mit schnellwüchsigen Baumarten wie Pappeln und Weiden müssen so ausgestaltet werden, dass sie keine negativen Auswirkungen auf Naturhaushalt, Landschaftsbild und biologische Vielfalt nach sich ziehen», forderte die Präsidentin. In diesem Zusammenhang sieht das BfN auch die zu beobachtende Anlage von KUP im Wald (z.B. auf Windwurfflächen), wie sie bereits in einigen Bundesländern erlaubt ist, als äußerst bedenklich an. «Derartige Plantagen können weder heute noch zukünftig unserer Vorstellung einer nachhaltigen Waldwirtschaft entsprechen.»
In dem Positionspapier zum naturverträglichen Anbau von Kurzumtriebsplantagen auf landwirtschaftlichen Flächen sind Anforderungen sowie Empfehlungen zu Anbau und Ernte der Plantagen aus Naturschutzsicht enthalten. So sollte bei der Anlage von KUP darauf geachtet werden, dass der Boden- und Wasserhaushalt am jeweiligen Standort nicht nachteilig verändert wird. Auf die Pflanzung von KUP auf Grünland und den Einsatz invasiver Baumarten sollte verzichtet werden. Bei der Anlage und Bewirtschaftung von Kurzumtriebsplantagen sind naturschutzfachlich sinnvolle Mindeststandards zu erfüllen, um z.B. die Naturschutz- und Klimaschutzbedeutung von wertvollen Grünlandstandorten nicht zu gefährden. Hinsichtlich des Landschaftsbilds ist auf eine landschaftsangepasste Anlage der KUP zu achten. Hierbei geht es um die Grösse, Lage, Zuschnitt und Verteilung der Flächen.
Die naturverträgliche und naturschutzfachlich sinnvolle Anlage, Bewirtschaftung und Ernte von KUP kann einen Beitrag zur Erhaltung und Erhöhung der biologischen Vielfalt in unserer Agrarlandschaft leisten, sagte die BfN-Präsidentin. Das Positionspapier des BfN soll dies mit seinen Hinweisen zur dauerhaft umweltgerechten Planung, Steuerung und Umsetzung von KUP unterstützen.
Keywords:
Wald, Kurzumtriebsplantagen, Landwirtschaft, Boden- und Wasserhaushalt
Das Positionspapier können Sie hier herunterladen
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