30.7.2007: Forschung CH
Ökowiesen nicht früher schneiden!
Th. Walter, K. Schneider, Y. Gonseth
Basierend auf den Lebenszyklen von Vögeln und Tagfaltern haben Wissenschaftler abgeschätzt, welche Wirkung eine Vorverlegung des Schnittzeitpunkts von Ökowiesen auf die Biodiversität haben kann. Für beide Tiergruppen muss mit negativen Entwicklungen gerechnet werden.
Gemäss der heutigen Direktzahlungsverordnung dürfen Ökowiesen je nach Landwirtschaftszone frühestens am 15. Juni, 1. Juli oder 15. Juli geschnitten werden. Vorverlegungen des Schnittzeitpunktes sind mit der Einwilligung der kantonalen Naturschutzämter möglich. Im Rahmen der Revision der Verordnung wird eine liberalere Handhabung diskutiert. Basierend auf den Lebenszyklen der Vögel und der Tagfalter wird abgeschätzt, welche Wirkung eine Vorverlegung auf diese Tiergruppen haben kann. Für beide Tiergruppen zeigt sich, dass bei einer Vorverlegung des Schnittzeitpunktes mehrheitlich mit negativen Wirkungen zu rechnen ist, weil vermehrt gefährdete Arten in empfindlichen Entwicklungsstadien betroffen werden. Eine Vorverlegung des Schnittzeitpunktes sollte daher weiterhin die Ausnahme bleiben.
Keywords:
Ökologische Ausgleichsflächen, Ökowiesen, Schnittzeitpunkt, Landwirtschaft
Art der Publikation:
Fachpublikation
Literatur:
Walter Th., Schneider K., Gonseth Y. (2007). Schnittzeitpunkt in Ökowiesen: Einfluss auf die Fauna. Agrarforschung 14, 114-119.
Kontaktadresse:
Dr. Thomas Walter
Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
Reckenholzstr. 194
CH-8046 Zürich
thomas.walter@art.admin.ch
Tel: +41 (0)44 377 72 68
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