7.4.2020: weitere Publikationen

Empfehlungen für den Vollzug von Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen

Recommandations pour la réalisation de mesures de remplacement et de compensation



Christian Hedinger et al.

Bei baulichen Eingriffen in schutzwürdige Natur- und Landschaftswerte werden auf Basis der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen angeordnet. Deren Erarbeitung und Umsetzung sowie die Sicherung der Flächen nach Projektabschluss ist komplex und wirft bei den beteiligten Akteuren Fragen auf. Basierend auf einer Befragung der relevanten kantonalen Fachstellen und der Auswertung von Fallbeispielen konnten Erfolgsfaktoren, Stolpersteine und Empfehlungen identifiziert werden.

Dans le cas d’atteintes par des constructions à des valeurs naturelles et paysagères dignes de protection, des mesures de remplacement et de compensation sont imposées sur la base de la législation sur la protection de la nature et du paysage. Leur élaboration et leur mise en œuvre, ainsi que la protection des surfaces après la fin du projet, sont complexes et soulèvent des questions parmi les acteurs concernés. Sur la base d’une enquête auprès des services cantonaux concernés et de l’évaluation d’études de cas, des facteurs de succès, des obstacles et des recommandations ont été identifiés.


Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz regelt die Erhaltung von schutzwürdigen Lebensräumen und Arten. Lässt sich eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume durch technische Eingriffe nicht vermeiden, «so hat der Verursacher für besondere Massnahmen zu deren bestmöglichem Schutz, für Wiederherstellung oder ansonst für angemessenen Ersatz zu sorgen». Zusätzlich wird für Eingriffe in intensiv genutzten Gebieten inner- und ausserhalb von Siedlungen ökologischer Ausgleich in Form von Ausgleichsmassnahmen verlangt. In der Praxis ist jedoch festzustellen, dass diese unterschiedlichen Massnahmentypen vermischt oder unklar angewendet werden. Die Erarbeitung und Umsetzung im Verlauf der Projektplanung und -ausführung sowie deren Sicherung nach Projektabschluss ist komplex und bei den beteiligten Akteuren zum Teil mit Unsicherheiten behaftet.
Eine Befragung der relevanten kantonalen Fachstellen in der ganzen Schweiz lieferte Hinweise darauf, welche Probleme beim Vollzug der Ersatzmassnahmen typisch sind. Acht Fallbeispiele aus den Bereichen Melioration, Bahnausbau, Hochwasserschutz/Wasserbau, Alperschliessung, Bauprojekt und Seilbahn sowie aus zwei Kleinprojekten dienten für eine vertiefte Analyse. Ziel war es, die Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen über den Projektablauf zu verfolgen.
Aus den Fallbeispielen und der Befragung lässt sich eine grosse Vielfalt an Erfolgsfaktoren, Stolpersteinen und Empfehlungen ableiten. Die Anzahl der mitwirkenden und betroffenen Institutionen ist vor allem bei Projekten mit bedeutenden Ersatzmassnahmen gross. Umso wichtiger ist die Qualität der Zusammenarbeit. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren sind:
- Frühzeitiger Einbezug aller Akteure und Betroffenen
- Abläufe und Zuständigkeiten festlegen, digitale Dokumentation, transparente Kommunikationswege
- Planen und Konkretisieren der Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen (EAM) parallel zum Bauprojekt (nicht nachgelagert)
- In der Bewilligungsphase die EAM detailliert, ortstreu und mit Umsetzungsterminen festlegen
- Rechtliche Sicherung der EAM im Rahmen der Bewilligung festlegen
- Die Qualität der Umweltbaubegleitung ist entscheidend für die Umsetzung/Wirkung der EAM
- Bei der Bauabnahme die Umsetzung der EAM kontrollieren
- Unterhalt der Massnahmen schon in der Bewilligungsphase regeln
- Unterhalt und Wirkung der EAM auch nach der Bauabnahme kontrollieren, ev. Nachbesserungen einfordern
In einem nächsten Schritt werden die Ergebnisse der Untersuchung in einer geeigneten Form einem breiteren Zielpublikum zugänglich gemacht.

Quelle: UNA


Keywords:
Vollzug, Ersatzmassnahmen, Ausgleichsmassnahmen, Empfehlung

Art der Publikation:
Bericht

Literatur:
Hedinger C. et. al. (2020): Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen zugunsten schutzwürdiger Arten, Lebensräume und Landschaften. Fallbeispiele, Umfrage und Empfehlungen. Bericht, 131 S.

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Kontaktadresse:
UNA AG
Christian Hedinger
Schwarzenburgstrasse 11
CH-3007 Bern
info@unabern.ch

hedinger@unabern.ch
Tel: +41 (0)31 310 83 83


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