24.7.2014: Forschung international
Vogelbestände in Osteuropa profitieren von neuer Gesetzgebung
Les populations d’oiseaux d’Europe de l’Est profitent de la nouvelle législation
Koleček J. et al.
Die vor 20 bis 30 Jahren etablierte Gesetzgebung zum Vogelschutz in Osteuropa hat dazu beigetragen, den Rückgang der Bestände geschützter Vogelarten zu verringern. Das traf insbesondere in den Ländern zu, in denen die Ressourcen konzentriert für den Schutz ausgewählter seltener oder stark bedrohter Arten eingesetzt wurden.
La législation établie depuis 20 à 30 ans pour la protection des oiseaux en Europe de l’Est a contribué à une diminution du recul des populations d’oiseaux protégés. C’est en particulier valable pour les pays qui ont utilisé les ressources de façon ciblée pour la protection d’espèces rares ou fortement menacées.
Vogelschutz ist eine internationale Aufgabe, nicht zuletzt deshalb, weil für Vögel nationale Grenzen bedeutungslos sind. Allerdings basiert der Schutz vor Ort auf der nationalen Gesetzgebung. Während frühere Studien bereits den Nutzen des legislativen Vogelschutzes in Westeuropa und den Vereinigten Staaten untersucht haben, stellt eine neue Studie nun den Nutzen der Vogelschutz-Gesetzgebung in Osteuropa auf den Prüfstand.
Für die Untersuchung wurden Daten der Bestände geschützter und ungeschützter Vogelarten in zehn osteuropäischen Ländern ausgewertet. Allen Ländern ist gemein, dass die den Vogelschutz betreffende Gesetzgebung in den späten 1980er oder frühen 1990er Jahren verabschiedet wurde. Ein internationales Forscherteam hat nun verglichen, wie sich die Bestände einzelner Vogelarten in diesen Ländern in den Zeiträumen 1970 bis 1990 und 1990 bis 2000 entwickelt haben. Die Daten lieferte die Vogelschutzorganisation BirdLife, die regelmässig grossräumig Populationsdaten von Vögeln in Europa zusammenträgt.
Die beiden Untersuchungszeiträume fallen mit der Zeit vor und nach dem politischen Umbruch und der Einführung moderner Umweltgesetzgebung in vielen Ländern in Osteuropa zusammen. Der Zustand der Populationen im ersten Zeitraum (d.h. 'vor' der Schutzgesetzgebung) konnte daher direkt mit der Anzahl der Vögel im zweiten Zeitraum, also nach Etablierung der Schutzgesetzgebung, verglichen werden. Es zeigte sich, dass sich die Bestände geschützter Arten nach 1990 besser entwickelt haben als die der nicht-geschützten Arten. Das deutet darauf hin, dass nationale Regelungen tatsächlich dazu beigetragen haben, den Rückgang geschützter Arten aufzuhalten, so die Forschenden. Insbesondere hat sich der Bestand geschützter Vogelarten in den Ländern positiv entwickelt, die mit grossem Aufwand ausgewählte seltene oder charakteristische Vogelarten schützen. Dieses Konzept kommt in Weissrussland, der Tschechischen Republik, Litauen, Moldawien und der Ukraine zum Tragen, die per Gesetzgebung für weniger als 50 % der Vogelarten einen solchen tiefgreifenden Schutzansatz anwenden. Kroatien, Estland, Ungarn, Polen und die Slowakei schützen über 80 % ihrer Vogelarten, auch solche die nicht akut bedroht sind, jedoch mit vergleichsweise oberflächlichen Massnahmen. Obwohl es sich zunächst nur um eine Korrelation handelt, deutet der positive Zusammenhang zwischen Schutz und Bestandsentwicklung darauf hin, dass Artenschutz per Gesetz funktioniert. Insgesamt scheint es am effektivsten, viele Arten unter Schutz zu stellen und gleichzeitig besondere Massnahmen zu ergreifen, um seltene oder bedrohte Arten zu erhalten.
Allerdings konnte die Gesetzgebung den allgemeinen Negativtrend nicht aufhalten.
Quelle: Senckenberg Forschungsinstitut und Naturmuseen
Keywords:
Vögel, Gesetzgebung, Osteuropa, Bestandsentwicklung
Art der Publikation:
Fachpublikation
Literatur:
Koleček J. et al. (2014): Birds protected by national legislation show improved population trends in Eastern Europe. Biological Conservation. DOI: /10.1016/j.biocon.2014.02.029
Kontaktadresse:
Prof. Dr. Katrin Böhning-Gaese
LOEWE Biodiversität und Klima Forschungszentrum (BiK-F)
Senckenberganlage 25
D-60325 Frankfurt am Main
katrin.boehning-gaese@senckenberg.de
Tel: + 49 (0)69 7542 1890
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