24.7.2014: weitere Publikationen

Die Kosten der Bekämpfung gebietsfremder invasiver Arten

Les coûts de la lutte contre les plantes exotiques invasives



Wolfgang Bischoff et al.

Recherchen von Pro Natura zeigen, dass die Kosten der Kontrolle und Bekämpfung invasiver Neophyten hochgerechnet auf die Schweiz mindestens 19.5 Mio. Franken pro Jahr betragen. Als grosse Defizite im Umgang mit invasiven Neophyten wurden die derzeit fehlenden Konzepte und der ungenügende gesetzliche Vollzug erachtet.

Des recherches de Pro Natura ont montré que les frais de contrôle et de lutte contre les néophytes invasives coûtent, extrapolé à la Suisse, au moins 19.5 millions de francs par an. Ceci tient pour les auteurs à des déficits importants dans la gestion des néophytes invasives comme le manque de stratégies et une application insuffisante de la législation.


Im Jahr 2012 hat Pro Natura zwei Recherchen durchgeführt, auf deren Basis sie ermittelte, was die Kontrolle und Bekämpfung invasiver Neophyten in der Schweiz kostet und welche Defizite im Umgang mit diesen Arten bestehen. Im Durchschnitt über fünf untersuchte Kantone belaufen sich die Kosten auf 8.50 Schweizer Franken pro Hektare und Jahr, hochgerechnet auf die Fläche der Schweiz (ohne Sömmerungsgebiet) ergibt sich ein Betrag von mindestens 19.49 Mio. Franken, der jährlich für die Koordination, Kontrolle und Bekämpfung von invasiven Neophyten ausgegeben wird.
In diesen Kosten nicht berücksichtigt sind Schäden, die durch invasive Neophyten verursacht werden, sowie die Kosten der Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung und der Forschung. Die konkret erhobenen Kosten sind eine plausible und nützliche Grösse, um aufzuzeigen, was die Umsetzung von geplanten Massnahmen kostet, und um die Beträge entsprechend budgetieren zu können. Als die grössten Defizite im Umgang mit invasiven Neophyten beurteilt Pro Natura die derzeit fehlenden übergeordneten Konzepte, den ungenügenden gesetzlichen Vollzug und die Tatsache, dass in der Naturschutzpraxis Arten bekämpft werden, die gleichzeitig im Verkauf stehen.
Heute gelten nicht für alle invasiven gebietsfremden Arten die gleichen Massstäbe. So sind die Arten der Schwarzen Liste der invasiven gebietsfremden Pflanzen nur teilweise in den Anhang 2 der Freisetzungsverordnung FrSV mit den verbotenen gebietsfremden Arten übernommen worden. Warum beispielsweise die Robinie oder der Sommerflieder, die wegen ihrer negativen ökosystemaren Auswirkungen häufig bekämpft werden, nicht im Anhang 2 der FrSV enthalten sind, kann nicht nachvollzogen werden. Bei einem Blick auf den heutigen Anhang 2 der FrSV drängt sich der Eindruck auf, dass für gewisse in Gärten und in der Landschaftsgestaltung beliebte Arten wie Kirschlorbeer, Sommerflieder oder Robinie nicht die gleichen Wertmassstäbe gelten wie für wirtschaftlich weniger interessante Pflanzen. Pro Natura plädiert für ein konsequentes Umgangsverbot für sämtliche gebietsfremde Arten, die aufgrund wissenschaftlicher Kriterien als invasiv eingestuft wurden, und befürwortet die Entwicklung neuer Instrumente, welche die Finanzierung von Massnahmen durch die verursachenden Branchen indirekt möglich macht (z.B. über Besteuerung von neuen gebietsfremden Arten im Handel).

Quelle: Pro Natura


Keywords:
Invasive gebietsfremde Arten, Kosten, Kontrolle, Strategie

Art der Publikation:
Bericht

Literatur:
Bischoff W. et al. (2014): Bekämpfung invasiver Neophyten: beschränkte Mittel zielgerichtet einsetzen (Essay). Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen Vol. 165, S. 132–139.



Kontaktadresse:
Pro Natura, Wolfgang Bischoff, Dornacherstrasse 192, CH-4053 Basel
wolfgang.bischoff@pronatura.ch
Tel: +41 (0)61 317 91 37


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